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Bouldern (englisch: boulder „Felsblock“) ist das Klettern ohne Kletterseil und Klettergurt an Felsblöcken, Felswänden oder an künstlichen Kletterwänden bis zur Absprunghöhe. Absprunghöhe ist die Höhe, aus der noch ohne wesentliches Verletzungsrisiko von der Wand zum Boden abgesprungen werden kann, meist nicht höher als vier Meter. Beim Bouldern werden nur einige wenige Kletterzüge ausgeführt, die Herausforderung liegt in der Technik, der Kreativität und im nötigen Kraftaufwand.
Seit den 1970er-Jahren ist das Bouldern eine eigene Disziplin des Sportkletterns. Es hat vor allem seit den 1990er-Jahren eine rasante Entwicklung erlebt und deutlich mehr Sportler üben ihn aus. Der DAV schätzt, dass alleine in Deutschland rund 300.000 Sportler bouldern, Tendenz steigend. Rund 70 % üben den Sport in Boulderhallen aus, etwa 30 % gehen dazu auch an natürliche Felsen.
Die Nötigung ist ein Freiheitsdelikt, das im deutschen Strafrecht in § 240 des StGB geregelt ist. Der Tatbestand schützt die Freiheit des Willens vor Beeinträchtigungen durch Gewalt und Drohung. § 240 StGB verbietet es, einen anderen mittels Gewalt oder Drohung mit einem empfindlichen Übel in verwerflicher Weise zu einem bestimmten Handeln, Dulden oder Unterlassen zu nötigen. Über die zutreffende Interpretation dieser Beschreibung besteht seit langem Streit, da die Begriffe der Gewalt, des empfindlichen Übels und der Verwerflichkeit unscharf sind. Besonders kontrovers diskutiert wird die Auslegung des Gewaltbegriffs. Die Strafgerichte sind um möglichst effektiven Schutz der Willensfreiheit bemüht und neigen zu einer weiten Auslegung des Gewaltbegriffs. So bewerteten sie etwa Sitzblockaden, die ein passives Versperren von Straßen, Schienen und Einfahrten nach sich ziehen, als Gewalt gegenüber denjenigen, die diese Wege widmungsgemäß benutzen wollen. Diesem Standpunkt wird vielfach vorgeworfen, den Begriff der Gewalt zu überdehnen. Mehrfach hatte sich das Bundesverfassungsgericht mit der Frage auseinanderzusetzen, ob die Auslegung des Gewaltbegriffs durch die Rechtsprechung mit dem Bestimmtheitsgebot des Art. 103 Abs. 2 GG vereinbar ist.
Julius Wellhausen (* 17. Mai 1844 in Hameln; † 7. Januar 1918 in Göttingen) war ein deutscher evangelischer Theologe und Orientalist. Er war ein akademischer Schüler Heinrich Ewalds. Nach seiner Licentiaten-Promotion und Habilitation in Göttingen lehrte er ab 1872 Altes Testament an der Universität Greifswald. Weil er sich als Wissenschaftler außerstande sah, die Studenten auf den kirchlichen Dienst vorzubereiten, legte er 1882 seine Professur nieder und ging als Extraordinarius für Orientalische Sprachen an die Universität Halle. 1885 wurde er zum Ordinarius an der Universität Marburg ernannt; 1892 folgte er einem Ruf an seine Heimatuniversität Göttingen, wo er bis 1913 Orientalische Sprachen lehrte. Wellhausens Hauptschriften, Die Composition des Hexateuch, die Prolegomena zur Geschichte Israels und die Israelitische und jüdische Geschichte stellten die Forschung zum Alten Testament auf eine neue Grundlage, erfuhren aber auch starken Widerspruch. Mit seinen Arbeiten zur frühislamischen Geschichte leistete er Grundlagenforschung. Sein Spätwerk sind Kommentare zum Neuen Testament, in denen er die Beziehung des historischen Jesus von Nazareth zum frühen Christentum thematisierte.
Die Girandoni-Windbüchse bzw. Girardoni-Windbüchse ist eine von dem Tiroler Uhrmacher Bartolomeo Girardoni um 1779 entwickelte Windbüchse für Bleikugeln, also ein Vorläufer der Luftgewehre. Die Waffe wurde in der Kaiserlichen Armee eingeführt und gilt als Besonderheit, denn sie ist eines der ersten Hinterladergewehre, eine der ersten Repetierbüchsen und einzige militärisch genutzte Windbüchse. Trotz einiger großer Leistungsvorteile gegenüber Feuerwaffen wurde sie wegen schwerwiegender Probleme im Einsatz kurz nach 1800 wieder aus dem Dienst gezogen. Windbüchsen wurden im 15. Jahrhundert entwickelt und parallel zu Feuerwaffen verbessert. Trotz einiger Vorteile gegenüber den Feuerwaffen waren die Windbüchsen jedoch nicht weit verbreitet.[6] Der Uhrmacher Bartolomeo Girardoni aus Cortina d’Ampezzo entwickelte um das Jahr 1779 ein System einer Repetierbüchse, die als konventionelle Feuerwaffe mit Steinschloss oder als Windbüchse gebaut werden konnte. Der österreichische Feldmarschall Franz Moritz von Lacy wurde auf die Konstruktion aufmerksam und verfasste 1779 einen positiven Bericht. Kaiser Joseph II. war von der Konstruktion angetan und wies Lacy im März 1779 an, Versuche durchzuführen.